Schießstand-Verhaltensregeln

Stand: 08.Dez 2022

Die Regeln sind bindend für auf dem Schießstand anwesenden Personen, Jeder WBK Inhaber kennt den Hintergrund und die Bedeutung dieser Regeln.
Daher wird es kein Verständnis bei einem klaren Verstoss gegen eine der Regeln geben. Insbesondere wird ein bewusster oder vorsätzlicher Verstoß gegen einer der Regeln mit
Sicherheitsrelevanz entsprechende Konsequenzen mit sich bringen.

1. Kein Betreten der Schießstände ohne Eintrag in der Schießkladde.

2. Jede aufsichtsrührende Aufsicht hat sich in die Schießkladde vor dem Betreten des Schießstandes als aufsichtführende Aufsicht einzutragen sowie mit Betreten des Schießstandes auf die Tafel zu schreiben.Eine berufene Standaufsicht kann auch schießen ,wenn sie sich alleine auf dem Schießstand befindet.

3. Kein Schießen ohne anwesende Aufsicht auf dem Stand. Ohne Aufsicht auf dem Stand hat jeder Schütze das Schießen sofort ohne weitere Aufforderung oder Nachfrage einzustellen und Sicherheit gemäß dem Kommando „Sicherheit“ herzustellen.

4. Während des Schießbetriebes dürfen sich nur Personen auf den Schießständen aufhalten, die am Schießbetrieb aktiv teilnehmen.

5. Während des Schießbetriebes ist das Betreten der Schießstände nur mit Schutzbrille und Gehörschutz gestattet.

6. Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die auf Grund der Standabnahme und nach einem Sporthandbuch eines Schießsportverbandes zugelassen sind. Auf dem 50m Stand dürfen an Kurzwaffen nur Freie Pistolen oder Großkaliber mit ZF und aufgelegt geschossen werden.
Nachfolgende maximale Energien dürfen nicht überschritten werden:

1. 25m Stand: 1.500 Joule
2. 50m Stand: 5.000 Joule (7.000 Joule nur nach Rücksprache mit dem Vorstand).

7. Waffen dürfen erst nach Freigabe durch die Standaufsicht am Schützenstand aus- oder eingepackt werden.

8. Es ist darauf zu achten, dass der Lauf der Waffe immer Richtung Geschossfang zeigt.

9. Sobald das Kommando „Sicherheit“ erfolgt, ist folgendes sofort zu beachten:

1. Die Waffe ist vollständig zu entladen
2. Der Verschluss ist zu öffnen
3. Das Magazin – sofern vorhanden – ist aus der Waffe zu entnehmen. Trommeln sind auszuklappen.
4. Die Waffe ist so abzulegen, dass die Aufsicht in das Patronenlager sehen kann und die Mündung der Waffe Richtung Geschossfang zeigt.
5. Ist die Waffe abgelegt, darf sie, solange Standsicherheit herrscht, weder berührt werden noch darf mit Munition hantiert werden.
6. Alle treten treten einen Schritt zurück bzw. erheben sich aus der liegenden Position oder stehen von den Sitzen auf.
7. Der Schießbereich ist erst zu betreten, wenn die Sicherheit vollständig hergestellt ist und keine Person sich mehr direkt an den Waffen befindet.
8. Die Standaufsicht kontrolliert strikt, dass bis zum Aufheben der Sicherheit sich keine Person direkten Kontakt mit den Waffen bekommt.

10. Waffenstörungen sind durch die/den Schützen eigenständig zu beheben. Falls dies nicht möglich ist, ist die Standaufsicht durch Rufen oder Handzeichen zu verständigen.

11. Es dürfen keine scharfen Patronen auf dem Schießstand liegen gelassen werden bzw. in der Hülsenkiste entsorgt werden.

12. Nach Beendigung des Schießens sind die Scheibenträger anzukleben und der Schießstand und der Bereich vor den Scheiben ist sauber zu hinterlassen.

13. Mit dem Ende der Aufsichtszeit der aktiven Aufsicht hat sich diese von der Tafel zu wischen.

14. Alle Foto- und Filmaufnahmen sowie Tonmitschnitte sind vorher mit der Standaufsicht abzuklären. Sie sind nur für den Privatgebrauch erlaubt. Jede Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung ist ohne Genehmigung des Vorstands verboten!

15. Der Schießstandbetreiber kann weitere Bestimmungen anordnen.

16. Verstöße können grundsätzlich durch die Aufsicht sanktioniert werden