Aufnahmeantrag / Beitragsregelung / Satzung

Wir freuen uns über jeden der diesen schönen Sport mit uns ausüben möchte.

 

Damit es bei der Aufnahme nicht zu Problemen oder Verzögerungen kommt, gehen wir wie folgt vor:

  1. Sie vereinbaren einen persönlichen Termin auf unserer Standanlage mit der Vereinsführung (Kontakt:  info@moerser-sportschuetzen.de)

  2. Zu diesem Termin können Sie schon den ausgefüllten
    Aufnahmeantrag, Datenschutz u. SEPA und Lichtbild mitbringen. Mit Einzahlung der Probezeitgebühr von zur Zeit 50.- Euro und Abgabe der genannten Unterlagen beginnt Ihre Probezeit von 3 Monaten. In dieser Zeit können Sie den Schießstand wie ein Mitglied nutzen und wir können Sie und Sie uns kennenlernen. 

  3. Nach Ablauf der Probezeit, bekommen Sie Post von unserem Leiter der Mitgliederverwaltung. Nach Einzahlung der Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag und Arbeitspfand werden Sie bei unserem Verband angemeldet und sind dann vollwertiges Mitglied der Moerser Sportschützen. Machen Sie sich vorab mit unserer Satzung vertraut. Sie können sich dann auch für die Nutzung des Mitgliederbereich auf unserer Homepage registrieren lassen.

  4. Der SEPA-Antrag muss von Ihnen ausgefüllt werden, damit der Vereinsbeitrag in den folgenden Jahren per Lastschrift eingezogen werden kann. Wir müssen so verfahren, weil das Lastschriftverfahren mit Ihrer Mitgliedsnummer beim Rheinischen Schützenbund in unserer Vereinsverwaltung verknüpft ist. Der erste Beitrag, Arbeitspfand und Aufnahmegebühr muss noch auf unser Vereinskonto überwiesen werden.

Kontodaten:

IBAN:    DE21 3545 0000 1216 0101 22
BIC:      WELADED1MOR

 

Aufnahmeantrag7 cde ab 05.04.2023 mit Verband plus Datenschutz u. SEPA und Trainingsnachweise für Probemitglieder.

Einwilligungserklärung Datenschutz 09.11.2021

Einwilligungserklärung Datenschutz Mitglieder 09.11.2021

Aufnahmeantrag BDS

Beitragsregelung 01.01.2021

Satzung vom 21.08.2020

Kündigung der Mitgliedschaft

Erläuterung zu § 6 der Vereinssatzung

Eine Kündigung kann nur in Schriftform bis zum 30.11. des laufenden Jahres vom Vereinsmitglied eingereicht werden und gilt immer zum 31.12. des laufenden Jahres. Für die Einhaltung der Frist gilt der Poststempel. Nach Überschreitung der Frist ist man noch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bis zum 31.12. des Folgejahres.

Wie aus der Satzung hervorgeht, besteht kein Anrecht auf anteilmäßige Rückzahlung von Beiträgen oder des Arbeitspfandes. Allerdings wird das Arbeitspfand weiterhin nach einem Arbeitseinsatz von 5 Std. bis zum Erlöschen der Vereinsmitgliedschaft erstattet.

Beispiel:  Wenn man nach dem 30.11. kündigt, wird der Beitrag und das Arbeitspfand weiterhin im folgenden März eingezogen. Sollte noch kein SEPA – Lastschriftmandat ausgefüllt worden sein, ist der Beitrag und das Arbeitspfand bis zum 31.03. zu überweisen. Das Arbeitspfand bekommt man erstattet, nachdem man 5 Std. nachweislich für den Verein tätig war, denn man ist bis zu 31.12. des Jahres der Kündigung Vereinsmitglied.

 

Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sportschützen

Die Moerser Sportschützen sind auch Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen (BDS). Durch die Mitgliedschaft in diesem Verband haben wir die Möglichkeit sehr interessante, spannende und dynamische Schießsportdiziplinen anzubieten (z.B. Fallscheibenschießen, Speed usw.). Diese Disziplinen werden auch mit halbautomatischen Langwaffen geschossen. Wer also möchte hat die Möglichkeit eine zusätzliche Mitgliedschaft in diesem Verband zu beantragen und die Disziplinen für die Moerser Sportschützen zu schießen. Die Jahresgebühr beträgt 35.- Euro plus einmalig 9.- Euro Aufnahme- und Passgebühr.

 

Disziplinen und Sportordnung des BDS