Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwaltung  Jens Horst

Kontakt:  jeHorst@moerser-sportschuetzen.de

jens_horstMitgliedsbescheinigungen bekommt ihr bei der Mitgliedsverwaltung.

Wie werde ich Mitglied ?

  1. Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit dem Vorstand auf unserem Vereinsgelände (Kontakt:  info@moerser-sportschuetzen.de).

  2. Zum Termin bringen Sie den ausgefüllten Aufnahmeantrag, die Datenschutzerklärung, das SEPA-Lastschriftmandat und ein Lichtbild mit. Mit Zahlung der Probezeitgebühr von 50.- Euro und Abgabe der genannten Unterlagen beginnt Ihre Probezeit von drei Monaten. In dieser Zeit können Sie den Schießstand wie ein Mitglied nutzen und wir können Sie und Sie uns kennenlernen. Sie können sich  auch für die Nutzung des Mitgliederbereich auf unserer Homepage registrieren lassen. Bitte beachten sie die Beitragsregelung!

  3. Nach Ablauf der Probezeit, bekommen Sie Post von unserer Mitgliederverwaltung. Nach Einzahlung der Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag und Arbeitspfand werden Sie bei unserem Verband (RSB) angemeldet und sind dann vollwertiges Mitglied der Moerser Sportschützen. Machen Sie sich vorab mit unserer Satzung vertraut.

  4. Das SEPA-Mandat ist notwendig, damit der Vereinsbeitrag ab dem folge Jahr per Lastschrift eingezogen werden kann. Wir müssen so verfahren, weil das Lastschriftverfahren mit Ihrer Mitgliedsnummer beim Rheinischen Schützenbund in unserer Vereinsverwaltung verknüpft ist. Den ersten Jahresbeitrag, Arbeitspfand und Aufnahmegebühr überweisen Sie bitte noch selbst auf unser Vereinskonto.

IBAN: DE21 3545 0000 1216 0101 22
BIC:  WELADED1MOR

Infos zur Aufnahme -Das Aufnahmegespräch-

Meine eigene Sportausrüstung. Aber wie u. wann bekomme ich sie?

Formulare

               Adressänderung (Verein)
               Adressänderung BDS (externer Link)
Aufnahmeantrag 15.11.2023-plus-Datenschutz-u.-SEPA plus Trainingsnachweis
               SEPA_Lastschriftmandat

Einwilligungserklärung Datenschutz
Einwilligungserklärung Datenschutz (Mitglieder)

               Aufnahmeantrag Jugend 15.11.2023-plus-Datenschutz-u.-SEPA
Aufnahmeantrag BDS (externer Link)

                  Beitragsregelung ab 01.01.2021

Beitragsregelung ab 01.01.2024
Satzung Stand 04.10.2023

Hier einige Links zu Fragen die mir gestellt werden.

Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen (Schlüssel)

Noch etwas interessantes zum Neukauf von Schränken und Aufbewahrung der Waffenschrank-Schlüssel vom Presseportal_pol-lip-kreis-lippe.

Bundesverwaltungsamt merkblatt_waffenaufbewahrung Stand 2017 

Merkblatt Aufbewahrung


Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (2020): Auszüge (Änderung Bedürfnisprüfung u. Magazine)

Abschrift eines Auszugs aus dem Waffengesetz § 14 WaffG

Hinweise Fortbestand Bedürfnisses

RSB: Wiederkehrende Bedürfnisbescheinigung für den Besitz von Waffen über das Grundkontingent hinausgehend: Was ist zu beachten?

LV4 Betreff: Bedürfnisprüfung bei Überschreiten des Grundkontigens.

LV4: Bescheinigung des Schießsportverbandes nach § 14 Abs. 5 WaffG.

Siehe auch Formular Waffenliste.                                                                      


Mitgliedschaft im Bund Deutscher Sportschützen

Die Moerser Sportschützen sind auch Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen (BDS). Durch die Mitgliedschaft in diesem Verband haben wir die Möglichkeit sehr interessante, spannende und dynamische Schießsportdiziplinen anzubieten (z.B. Fallscheibenschießen, Speed usw.). Diese Disziplinen werden auch mit halbautomatischen Langwaffen geschossen. Wer also möchte hat die Möglichkeit eine zusätzliche Mitgliedschaft in diesem Verband zu beantragen und die Disziplinen für die Moerser Sportschützen zu schießen. Die Jahresgebühr beträgt 35.- Euro plus einmalig 9.- Euro Aufnahme- und Passgebühr.

 

Was muss ich bei der Kündigung beachten ?

Erläuterung zu § 6 der Vereinssatzung

Eine Kündigung kann nur in Schriftform bis zum 30.11. des laufenden Jahres vom Vereinsmitglied eingereicht werden und gilt immer zum 31.12. des laufenden Jahres. Für die Einhaltung der Frist gilt der Poststempel. Nach Überschreitung der Frist ist man noch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bis zum 31.12. des Folgejahres.
Wie aus der Satzung hervorgeht, besteht kein Anrecht auf anteilmäßige Rückzahlung von Beiträgen oder des Arbeitspfandes. Allerdings wird das Arbeitspfand weiterhin nach einem Arbeitseinsatz von 5 Std. bis zum Erlöschen der Vereinsmitgliedschaft erstattet.

Beispiel:  Wenn man nach dem 30.11. kündigt, wird der Beitrag und das Arbeitspfand weiterhin im folgenden März eingezogen. Sollte noch kein SEPA – Lastschriftmandat ausgefüllt worden sein, ist der Beitrag und das Arbeitspfand bis zum 31.03. zu überweisen. Das Arbeitspfand bekommt man erstattet, nachdem man 5 Std. nachweislich für den Verein tätig war, denn man ist bis zu 31.12. des Jahres der Kündigung Vereinsmitglied.

MSS Kündigung (am Rechner ausfüllbar)

MSS Kündigung (Hand)